b2b-entwurf — vor verwendung rechtlich prüfen
diese agb sind auf projektbasierte studio-leistungen gegenüber unternehmen zugeschnitten. sie sind kein ersatz für eine anwaltliche prüfung des konkreten geschäftsmodells. verträge mit verbraucher*innen sowie der separate b2c-shop brauchen eigene, passende bedingungen.
1. geltungsbereich
diese allgemeinen geschäftsbedingungen gelten für verträge über konzeptions-, strategie-, design-, content-, web-, shop-, marketing- und automationsleistungen von hided, inhaber felix balda, gegenüber unternehmer*innen im sinne des § 14 bgb, juristischen personen des öffentlichen rechts und öffentlich-rechtlichen sondervermögen.
individuelle vereinbarungen, das jeweilige angebot und eine leistungsbeschreibung gehen diesen agb vor. abweichende bedingungen der auftraggeberseite gelten nur, wenn hided ihnen ausdrücklich in textform zustimmt.
2. angebot und vertragsschluss
angebote von hided sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. ein vertrag kommt durch annahme des angebots in textform, durch auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen beginn der leistung zustande. umfang, ergebnisse, mitwirkungsleistungen, zeitrahmen und vergütung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen angebot.
3. leistung und projektänderungen
hided erbringt die vereinbarten leistungen mit fachlicher und gestalterischer sorgfalt. kreative, strategische und marketingbezogene leistungen schulden keinen bestimmten wirtschaftlichen erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
wünsche außerhalb des vereinbarten umfangs gelten als änderungsanfrage. hided informiert vor der umsetzung über erkennbare auswirkungen auf vergütung und termine. ohne entsprechende einigung bleibt der bisherige umfang maßgeblich.
4. mitwirkung der auftraggeberseite
die auftraggeberseite stellt benötigte informationen, zugänge, inhalte, freigaben und ansprechpersonen rechtzeitig bereit. sie sichert zu, dass bereitgestellte materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine rechte dritter verletzen. verzögerungen oder mehraufwand aus verspäteter oder unvollständiger mitwirkung können vereinbarte termine verschieben und gesondert vergütet werden, soweit hided dies nicht zu vertreten hat.
5. termine und höhere gewalt
termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. nicht von hided zu vertretende störungen — insbesondere ausfälle von plattformen, dienstleistern oder infrastruktur sowie fälle höherer gewalt — verlängern betroffene fristen angemessen. hided informiert über absehbare wesentliche verzögerungen.
6. vergütung, fremdkosten und zahlung
vergütung, meilensteine und abschlagszahlungen ergeben sich aus dem angebot. genannte preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter umsatzsteuer, soweit diese anfällt. nicht im angebot enthaltene fremdkosten — etwa für fonts, stockmedien, produktion, hosting, domains, apps, schnittstellen oder werbebudgets — werden nur nach freigabe beauftragt und gesondert berechnet oder direkt von der auftraggeberseite getragen.
rechnungen sind innerhalb von 14 kalendertagen ab zugang ohne abzug fällig, sofern im angebot nichts anderes vereinbart ist. gesetzliche verzugsfolgen bleiben unberührt.
7. korrekturen, freigaben und abnahme
die im angebot genannten korrekturschleifen sind im preis enthalten. zusätzliche oder inhaltlich neue korrekturen gelten als änderungsanfrage. freigaben sollen in textform erfolgen. soweit werkvertragsrecht anwendbar ist, gelten für abnahme und mängel die gesetzlichen regelungen; unwesentliche mängel berechtigen nicht zur verweigerung der abnahme.
8. nutzungsrechte und offene dateien
nach vollständiger zahlung erhält die auftraggeberseite die im angebot bezeichneten nutzungsrechte für den vereinbarten zweck, umfang, zeitraum und räumlichen bereich. soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte nutzungsrechte am final freigegebenen ergebnis eingeräumt. rechte an vorbestehenden methoden, systemen, templates, komponenten und know-how verbleiben bei hided beziehungsweise den jeweiligen rechteinhaber*innen.
offene arbeitsdateien, verworfene entwürfe, quellmaterialien und interne dokumentationen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. rechte dritter, insbesondere aus fonts, stockmedien, software und plattformen, richten sich nach deren lizenzbedingungen.
9. referenznennung und vertraulichkeit
hided darf abgeschlossene und öffentlich zugängliche arbeiten nach ihrer veröffentlichung als referenz zeigen, sofern im angebot nichts anderes vereinbart ist oder berechtigte vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen. beide seiten behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche informationen entsprechend vertraulich.
10. digitale werkzeuge und drittanbieter
hided darf geeignete digitale werkzeuge und drittanbieter einsetzen, soweit dies mit dem vereinbarten leistungsumfang, dem datenschutz und berechtigten vertraulichkeitsinteressen vereinbar ist. wenn generative systeme, lizenzierte medien oder plattformdienste für das ergebnis wesentlich sind, werden deren einsatz und besondere nutzungsbedingungen im projekt angemessen berücksichtigt. vertrauliche eingaben werden nicht ohne erforderliche rechtliche und organisatorische grundlage an externe systeme übermittelt.
11. haftung
hided haftet unbeschränkt bei vorsatz und grober fahrlässigkeit, bei verletzung von leben, körper oder gesundheit, nach dem produkthaftungsgesetz sowie im umfang ausdrücklich übernommener garantien. bei leicht fahrlässiger verletzung wesentlicher vertragspflichten ist die haftung auf den bei vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren schaden begrenzt. im übrigen ist die haftung für leichte fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
die auftraggeberseite prüft final freigegebene inhalte vor ihrer veröffentlichung, insbesondere sachangaben, preise, kennzeichen, wettbewerbsrechtliche aussagen und gesetzliche pflichtinformationen. hided schuldet keine rechts- oder steuerberatung.
12. laufzeit und beendigung
laufzeit und ordentliche kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem angebot. das recht zur außerordentlichen kündigung aus wichtigem grund bleibt unberührt. bei vorzeitiger beendigung werden bis dahin vertragsgemäß erbrachte leistungen, verbindlich beauftragte fremdkosten und gesetzlich geschuldete vergütungsanteile abgerechnet.
13. schlussbestimmungen
es gilt deutsches recht unter ausschluss des un-kaufrechts. soweit beide seiten kaufleute, juristische personen des öffentlichen rechts oder öffentlich-rechtliche sondervermögen sind, ist hamburg ausschließlicher gerichtsstand; gesetzlich zwingende gerichtsstände bleiben unberührt. änderungen und ergänzungen sollen in textform dokumentiert werden. individuelle abreden bleiben unabhängig davon vorrangig.
stand: 21. juli 2026
hintergrund zur einbeziehung von agb: § 305 bgb. zum anwendungsbereich im b2b-verhältnis: § 310 bgb.